Welche Unternehmen benötigen einen Datenschutz- oder Informationssicherheitsbeauftragten?
Entsprechend Artikel 37, 38 DSGVO, BDSG § 5, § 38 wird ein Datenschutzbeauftragter (DSB) benötigt, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. Je nach Art der Verarbeitung und ob es sich dabei um öffentliche oder nicht-öffentliche Stellen handelt, wird noch einmal unterschieden.
Für den Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) gibt es dagegen keine gesetzliche Pflicht, dennoch heißt es in den IT-Grundschutz-Bausteinen des BSI: „Die Institutionsleitung MUSS einen oder eine ISB benennen … [und] MUSS bei allen größeren Projekten sowie bei der Einführung neuer Anwendungen und IT-Systeme frühzeitig beteiligt werden.“
Der IT-Grundschutz ist zwar kein Gesetz und somit nicht grundlegend verpflichtend, bietet aber Hilfe, bei der Einrichtung und Aufrechterhaltung der Informationssicherheit im Unternehmen. Unternehmen, die eine ISO-27001-Zertifizierung für ihr ISMS anstreben, müssen sich an diese Vorgaben halten.