Veröffentlicht: {"config":{"type":"date"}} 26.8.2022
{"config":{"type":"attribute", "attribute":"name"}} Überarbeitete BSI-Kritisverordnung – nicht vergessen!
{"config":{"type":"attribute","attribute":"longDescription"}} Am 1. Januar 2022 trat die neue BSI-Kritisverordnung in Kraft. Neben Betreibern kritischer Infrastrukturen werden neuerdings auch Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse die Pflichten auferlegt.
Korrekturen bei neuer Verordnung
Mit der neuen Verordnung wurden einige Korrekturen vorgenommen. Das führt dazu, dass mehr Unternehmen als vorher, den Pflichten für kritische Infrastrukturen unterliegen. So schätzt man, dass zu den 1.600 Kritis-Betreibern ca. 270 hinzukommen werden. Welches Unternehmen und ab welchem Schwellenwert dazuzählt, wird von der neuen Kritis-Verordnung geregelt.
Leider wurden Unklarheiten immer noch nicht konkretisiert. So kritisiert der Bitkom, dass die Verordnung komplexer und umfangreicher wird und so zu einem „schwer zu überschaubaren Gesamtkonstrukt“ wird. Und das heißt: noch mehr Compliance-Vorgaben und -Kosten. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Überarbeitete BSI-Kritisverordnung - weitere Informationen:

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