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EU-Datenschutzgrundverordnung - Verunsicherung und Angst vor Bußgeldern
Die Vorlaufzeit, sich auf die EU-DSGVO einzustellen, war mit einer zweijährigen Übergangsfrist angemessen. Wer vorausschauend agierte, hatte ausreichend Gelegenheit zu prüfen, ob das eigene Unternehmen für die Neuerungen gewappnet war. Sind die IT-Systeme bestmöglich gegen Datendiebstahl geschützt? Wie geht das Unternehmen mit persönlichen Daten um? Manch einer hatte umfangreiche Hausarbeiten zu erledigen, andere konnten sich aufgrund ihrer bestehenden Vorkehrungen zurücklehnen.
Was jedoch auch zum jetzigen Zeitpunkt viele IT-Verantwortlichen umtreibt, ist die Frage nach dem Wie. Wie informiere ich meine Kunden und Dienstleister korrekt darüber, dass deren Daten gespeichert oder verarbeitet werden? Und wie kann ich sicher gehen, dass die eigenen Systeme dem aktuellen Stand der Technik entsprechen? Aufkeimende Gerüchte über drohende Klagewellen, sorgen zusätzlich für Verunsicherung.
Diese Unsicherheit ruft viele „Spezialisten“ auf den Plan, die Hilfestellung im Umgang mit der EU-DSGVO geben wollen. Doch hier ist Vorsicht geboten. Eine verlässliche Beratung ist etwa im Internet nicht zu erwarten. Besonders wenn es um die Sicherheit der eigenen IT-Systeme geht, tun Unternehmen gut daran, sich seriöse Unterstützung von IT-Dienstleistern zu holen.
Die nächsten Wochen und Monate werden zeigen, wie die Datenschutzbehörden und Gerichte das neue Gesetz auslegen werden. Viele Fragen sind noch offen, viele Zweifelsfälle noch ungeklärt. Es bleibt zu hoffen, dass die EU-DSGVO am Ende ihr Ziel erreicht – nämlich den Schutz personenbezogener Daten.