Während der Datenschutzbeauftragte sich um die praktische Arbeit kümmert, wie beispielsweise das Erstellen von Dokumenten, Löschkonzepten, die Implementierung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) oder das Aufsetzen eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV), hat der Datenschutzkoordinator eher eine überwachende und beratende Funktion. Leider fehlt in vielen Fachbereichen das Wissen, wie eine DSGVO-konforme Umsetzung aussehen soll. Darüber hinaus unterscheiden sich auch die Prozesse von Abteilung zu Abteilung. Viel wichtiger ist, dass Datenschutzkoordinatoren mit den unternehmenseigenen Prozessen und der Organisation vertraut sind.