2005 hat die BaFin die MaRisk veröffentlicht. In den MaRisk erläutert die BaFin, wie unbestimmte Rechtsbegriffe – beispielsweise aus dem Kreditwesengesetz (KWG) – anzuwenden sind. Die Institute erhalten zudem Vorschläge, wie das Risikomanagement auszusehen hat. Die Vorgaben sind so flexibel gehalten, dass die Institute genug Freiraum haben, diese individuell, aber dennoch rechtskonform umsetzen.