Die Sanktionen können zwischen 1,4 und 2 % des „weltweiten im vorangegangenen Geschäftsjahr getätigten Umsatzes“ betragen. Oder „Geldbußen mit einem Höchstbetrag von mindestens 7 Mio./10 Mio. EUR“ – je nachdem welcher Betrag höher ist. Auch hier ist nicht genau definiert, ob es ein „Höchstbetrag“ ist (also maximal) oder „mindestens“ (ab 7 Mio. bzw. 10 Mio. Euro) diese Summe. Hier widerspricht sich die EU-Verordnung in Artikel 34 Punkt 4 und 5.